Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Huber Marketing

1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die HUBER MARKETING mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) HUBER MARKETING schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit HUBER MARKETING als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HUBER MARKETING ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn HUBER MARKETING in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

2 Leistungen von HUBER MARKETING / Mitwirkung des Kunden

(1) HUBER MARKETING erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle Dienstleistungen rund um Marketing mit Kurzvideos (Reels). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet HUBER MARKETING dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist HUBER MARKETING nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Dienstleistung höhere Konversionsraten erzielen kann.

(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch HUBER MARKETING vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch HUBER MARKETING, bleibt der Vergütungsanspruch von HUBER MARKETING unberührt.

(4) In Bezug auf die von HUBER MARKETING zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht HUBER MARKETING ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen HUBER MARKETING und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen HUBER MARKETING und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von HUBER MARKETING angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. 

(2) Die Bezahlung der Leistungen von HUBER MARKETING erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von HUBER MARKETING ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von HUBER MARKETING ist anders lautend. 

(3) HUBER MARKETING stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen). 

(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Innerhalb dieser besteht kein Kündigungsrecht. 

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

(4) Freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.

6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch HUBER MARKETING beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei HUBER MARKETING eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei HUBER MARKETING vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält HUBER MARKETING sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. 

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber HUBER MARKETING in Verzug, ist HUBER MARKETING berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. HUBER MARKETING wird die gesamte Vergütung unverzüglich als Schadensersatz geltend machen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

7 Erfüllung

(1) HUBER MARKETING wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. HUBER MARKETING ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass HUBER MARKETING bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird HUBER MARKETING innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist HUBER MARKETING gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von HUBER MARKETING unberührt.

8 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass HUBER MARKETING überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der stellt HUBER MARKETING insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte an den Inhalten, Darstellungen, Logos, Grafiken und Bildern auf unseren Seiten oder innerhalb unserer Software sowie an der unserem Angebot zugrundeliegenden Software und Datenbank verbleiben bei dem Anbieter oder dem jeweiligen Rechteinhaber.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von HUBER MARKETING erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von HUBER MARKETING für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die HUBER MARKETING nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an HUBER MARKETING über.

(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

10 Haftung

(1) HUBER MARKETING haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HUBER MARKETING nur 

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet HUBER MARKETING nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet HUBER MARKETING nicht.

11 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an HUBER MARKETING die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Der Kunde stellt HUBER MARKETING von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, HUBER MARKETING hat diese Verstöße zu verantworten.

12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von HUBER MARKETING maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von HUBER MARKETING. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von HUBER MARKETING.

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